Wenn es um deine berufliche Selbstständigkeit geht, stehen dir verschiedene Möglichkeiten offen, wie du tätig sein kannst oder musst. Es gibt klare Regeln, die bestimmen, wann du als Freiberufler arbeiten kannst und wann du ein Gewerbe anmelden musst. Hier erfährst du alles Wichtige zu diesem Thema
Es ist wichtig zu wissen, dass es spezielle Regelungen für freie Berufe gibt, die beachtet werden müssen. Wenn du als Freiberufler arbeiten möchtest, ist es beispielsweise nicht erforderlich, ein Gewerbe anzumelden. Als Freiberufler zahlst du außerdem nur Einkommens- und Umsatzsteuer (nur unter bestimmten Umsätzen), während die Gewerbesteuer für dich als Freiberufler keine Rolle spielt. Falls du dich für eine freiberufliche Tätigkeit entscheidest, solltest du dies innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Tätigkeit dem Finanzamt mitteilen.
Aufgrund der speziellen Regelungen für Freiberufler ist es ratsam, zu Beginn abzuklären, ob deine Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich eingestuft wird. Diese Klärung sollte am besten mit dem zuständigen Finanzamt erfolgen. Es geht dabei nicht um eine förmliche Anerkennung deiner Freiberuflichkeit, sondern um die steuerrechtliche Einordnung. Diese Auskunft ist unverbindlich und wird vom Finanzamt erteilt. Für eine verbindliche Festlegung müssen sehr hohe Anforderungen erfüllt werden.
Bei künstlerischen Tätigkeiten ist es wichtig zu klären, ob diese als freiberuflich oder gewerblich einzustufen sind. In Zweifelsfällen kann die Beratung eines Sachverständigen hilfreich sein. Eine solche Begutachtung kann beispielsweise durch den Verband Bildender Künstler und Künstlerinnen Württemberg e.V. (VBKW) erfolgen.
Die persönliche Arbeitsleistung ist ein entscheidendes Kriterium für die Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit.
Wenn du als Freiberufler aufgrund deiner eigenen Fachkenntnisse eigenverantwortlich und leitend tätig bist, musst du kein Gewerbe anmelden, auch nicht, wenn die beteiligten Arbeitskräfte ebenfalls freiberuflich arbeiten. Die leitende Tätigkeit muss sich nicht nur auf einen Teilbereich deiner Tätigkeit beziehen, sondern die gesamte Tätigkeit umfassen. Du handelst leitend, wenn du nicht nur die Arbeitsdurchführung, sondern auch die Organisation grundlegend festlegst. Außerdem umfasst dies die Überwachung und Entscheidung grundlegender Fragen nach festgelegten Grundsätzen. Du trägst die volle Verantwortung für jeden einzelnen Auftrag.
Es besteht auch die Möglichkeit einer Kombination aus freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit. Hierzu kannst du deinen Steuerberater, Rechtsanwalt oder das Institut für Freie Berufe Nürnberg (IFB) konsultieren.
Hinweis: Eine freiberufliche Tätigkeit unterscheidet sich von einer freien Mitarbeit und ist nicht damit gleichzusetzen.
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